Not Betreuungsangebot
Seit Montag, 16.März 2020 hat das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalens eine Notfallbetreuung, für Kinder dessen Eltern in Schlüsselpositionen arbeiten, erlassen.
Ab Montag, dem 23.März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten, unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen (Schlüsselberufen) tätig sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privatem Umfeld nicht gewährleisten können.
Bitte gehen Sie gemeinsam mit ihrem Arbeitgeber verantwortungsvoll damit um und bedenken Sie immer, dass es sich um eine Notfallbetreuung handelt.
Bitte nehmen Sie diese nur in Anspruch, wenn andere Lösungen ausgeschlossen sind.
Wir alle müssen dem Appell der Bundesregierung folgen und die sozialen Kontakte auf ein Minimum reduzieren.
Wir bitten Sie aus organisatorischen Gründen bis Sonntag, 22.03.2020 17 Uhr um Meldung, sofern Sie von den ab 23. März geltenden Neuerungen Gebrauch machen müssen.
Bitte schreiben Sie an: familienzentrum-wiedenest@oberberg.drk.de ob ihr Kind eine Betreuung, an welchen Tagen und mit welchem zeitlichen Umfang, benötigt. Sie können auch auf den Anrufbeantworter des Familienzentrums unter der Nummer 02261/41377 sprechen.
Bitte bringen Sie die ausgefüllte Bescheinigung, die vom Arbeitgeber auszufüllen ist, schnellstmöglich mit in den Kindergarten.
Bescheinigung bitte nachfolgend kopieren, in Word einfügen und ausdrucken.
Bitte denken Sie daran, dass nur gesunde Kinder das Betreuungsangebot annehmen dürfen.
Bescheinigung des Arbeitgebers zur dringenden Unabkömmlichkeit der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers
Vorname: |
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Nachname: |
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Geburtsdatum: |
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Adresse: |
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Hiermit bestätige ich als Unterschriftsbefugte/r des unten aufgeführten Arbeitgebers,
Vorname: |
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Nachname: |
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Dienstliche Adresse: |
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Name des Arbeitgebers: |
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Dass die im Folgenden aufgeführte/n Person/en als Erziehungsberechtigte/r dringend eine unabkömmliche Tätigkeit gemäß der Leitlinie zur Bestimmung des Personals kritischer Infrastrukturen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 15. März 2020 wahrnimmt zur Aufrechterhaltung von
- Energieversorgung (Strom, Gas, Kraftstoffversorgung)
- Wasserversorgung, Entsorgung
- Ernährungsversorgung, Hygiene
- Informationstechnik und Telekommunikation
- Gesundheitsversorgung
- Finanz- und Wirtschaftswesen
- Transport und Verkehr
- Medien
- Staatliche Verwaltung (Bund, Land, Kommune)
- Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe
Betreuungsumfang nötig zu folgenden Zeiten: (Bitte nur die Tage ausfüllen, an denen sie eine Betreuung benötigen)
Wochentag |
Uhrzeit von /bis |
Montag |
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Dienstag |
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Mittwoch |
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Donnerstag |
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Freitag |
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Samstag |
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Sonntag |
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________________________________________________________________________________ Ort;Datum Unterschrift, Stempel des Arbeitgebers